Mindestalter
18 Jahre:
Weitere Voraussetzungen:
Für Bewerber, welche die Kategorie A 35 kW vor dem 31.12.2020 erworben haben*: nach zweijähriger
beanstandungsfreier ("klaglos" im Sinne von Art. 8 Abs. 6 VZV) Fahrpraxis werden die Beschränkungen
auf Gesuch hin aufgehoben, das heisst prüfungsfreier Erhalt des Führerausweises der Kategorie A
unbeschränkt.
* sowie bei Ausnahmeregelung: Erwerb des Lernfahrausweises Kategorie A 35 kW vor dem 31.12.2020
und praktische Prüfung bis spätestens 30.06.2021 bestanden.
Für Bewerber, welche die Kategorie A 35 kW nach dem 01.01.2021 erworben haben: nach zweijähriger,
beanstandungsfreier ("klaglos" im Sinne von Art. 8 Abs. 6 VZV) Fahrpraxis, kann der Lernfahrausweis
für die Kategorie A unbeschränkt beantragt werden. Die praktische Prüfung ist erforderlich.
Erforderliche Kategorie
A 35 kW mit zweijähriger, beanstandungsfreier ("klaglos" im Sinne von Art. 8 Abs. 6 VZV) Fahrpraxis
Direkteinstieg möglich für:
Lernenden der beruflichen Grundbildung "Motorradmechaniker/Motorradmechanikerin EFZ", die von
einem Fahrlehrer der Kategorie A ausgebildet werden.
Personen, die in Kursen der Polizei auf Motorrädern ausgebildet werden.
Verkehrsexperten im Rahmen ihrer Aus- und Weiterbildung.
Nothelferkurs
nicht erforderlich
Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kategorie B, B1, A 35 kW oder A1.
Sehtest
Darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate und muss durch eine
Schweizer Optikerin/Ärztin oder einem Schweizer Optiker/Arzt ausgefüllt sein.
Basistheorieprüfung
keine
Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kategorie B, B1, A 35 kW oder A1.
Verkehrskunde
keine
Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kategorie B, B1, A 35 kW oder A1.
Praktische Grundschulung (PSG)
keine
Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kategorie B, B1, A 35 kW oder A1.
Praktische Prüfung
Für Bewerber, welche die Kategorie A 35 kW vor dem 31.12.2020 erworben haben *, erfolgt der Eintrag
nach 2 jähriger klagloser Fahrt prüfungsfrei. * sowie bei Ausnahmeregelung: Erwerb des
Lernfahrausweises Kategorie A 35 kW vor dem 31.12.2020 und praktische Prüfung bis spätestens
30.06.2021 bestanden.
Für Bewerber, welche die Kategorie A 35 kW nach dem 01.01.2021 erworben haben, ist eine Manöver-
sowie eine praktische Prüfung erforderlich.
Sonderregelung
Falls die Kategorie A 35 kW aufgrund der altrechtlichen Kategorie A1 prüfungsfrei erworben wurde, muss
eine praktische Führerprüfung (Manöver- und praktische Prüfung) mit einem Fahrzeug der Kategorie A
absolviert werden.
Gültigkeit Lernfahrausweis
12 Monate
Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kategorie A 35 kW oder A1.
Lernfahrten
Lernfahrausweis notwendig
keine Begleitperson erforderlich
Begleitperson nur als Inhaber der entsprechenden Kategorie erlaubt
Nach Erwerb der Kategorie zusätzliche Berechtigungen
A (beschränkt), A1, B1, F, G, M
Anforderungen an das Prüfungsfahrzeug
Kategorie A
Kategorie A unbeschränkt:
Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis
Motorleistung/Leergewicht von mehr als 0.2 kW/kg und zwei Sitzplätzen.
Motorradspezifische Sicherheitsausrüstung
Für die Führerprüfung soll eine motorradspezifische Sicherheitsausrüstung getragen werden (Sturzhelm
Kleidung, Handschuhe, Stiefel).
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