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Der Weg zum Führerschein Kategorie A

Voraussetzungen


Mindestalter

18 Jahre:

Weitere Voraussetzungen:
Für Bewerber, welche die Kategorie A 35 kW vor dem 31.12.2020 erworben haben*: nach zweijähriger beanstandungsfreier ("klaglos" im Sinne von Art. 8 Abs. 6 VZV) Fahrpraxis werden die Beschränkungen auf Gesuch hin aufgehoben, das heisst prüfungsfreier Erhalt des Führerausweises der Kategorie A unbeschränkt.

* sowie bei Ausnahmeregelung: Erwerb des Lernfahrausweises Kategorie A 35 kW vor dem 31.12.2020 und praktische Prüfung bis spätestens 30.06.2021 bestanden.

Für Bewerber, welche die Kategorie A 35 kW nach dem 01.01.2021 erworben haben: nach zweijähriger, beanstandungsfreier ("klaglos" im Sinne von Art. 8 Abs. 6 VZV) Fahrpraxis, kann der Lernfahrausweis für die Kategorie A unbeschränkt beantragt werden. Die praktische Prüfung ist erforderlich.


Erforderliche Kategorie

A 35 kW mit zweijähriger, beanstandungsfreier ("klaglos" im Sinne von Art. 8 Abs. 6 VZV) Fahrpraxis

Direkteinstieg möglich für:

Lernenden der beruflichen Grundbildung "Motorradmechaniker/Motorradmechanikerin EFZ", die von einem Fahrlehrer der Kategorie A ausgebildet werden.
Personen, die in Kursen der Polizei auf Motorrädern ausgebildet werden.
Verkehrsexperten im Rahmen ihrer Aus- und Weiterbildung.


Nothelferkurs

nicht erforderlich
Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kategorie B, B1, A 35 kW oder A1.


Sehtest

Darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate und muss durch eine Schweizer Optikerin/Ärztin oder einem Schweizer Optiker/Arzt ausgefüllt sein.


Basistheorieprüfung

keine
Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kategorie B, B1, A 35 kW oder A1.


Verkehrskunde

keine
Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kategorie B, B1, A 35 kW oder A1.


Praktische Grundschulung (PSG)

keine
Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kategorie B, B1, A 35 kW oder A1.


Praktische Prüfung

Für Bewerber, welche die Kategorie A 35 kW vor dem 31.12.2020 erworben haben *, erfolgt der Eintrag nach 2 jähriger klagloser Fahrt prüfungsfrei. * sowie bei Ausnahmeregelung: Erwerb des Lernfahrausweises Kategorie A 35 kW vor dem 31.12.2020 und praktische Prüfung bis spätestens 30.06.2021 bestanden.
Für Bewerber, welche die Kategorie A 35 kW nach dem 01.01.2021 erworben haben, ist eine Manöver- sowie eine praktische Prüfung erforderlich.


Sonderregelung

Falls die Kategorie A 35 kW aufgrund der altrechtlichen Kategorie A1 prüfungsfrei erworben wurde, muss eine praktische Führerprüfung (Manöver- und praktische Prüfung) mit einem Fahrzeug der Kategorie A absolviert werden.


Gültigkeit Lernfahrausweis

12 Monate
Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kategorie A 35 kW oder A1.


Lernfahrten

Lernfahrausweis notwendig
keine Begleitperson erforderlich
Begleitperson nur als Inhaber der entsprechenden Kategorie erlaubt


Nach Erwerb der Kategorie zusätzliche Berechtigungen

A (beschränkt), A1, B1, F, G, M


Anforderungen an das Prüfungsfahrzeug

Kategorie A
Kategorie A unbeschränkt:
Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis Motorleistung/Leergewicht von mehr als 0.2 kW/kg und zwei Sitzplätzen.
Motorradspezifische Sicherheitsausrüstung
Für die Führerprüfung soll eine motorradspezifische Sicherheitsausrüstung getragen werden (Sturzhelm Kleidung, Handschuhe, Stiefel).