Logo Fahrschule Mario

Der Weg zum Führerschein Kategorie A1 (Unterkategorie)

Voraussetzungen


Mindestalter

15 Jahre: Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer Motorleistung von höchstens 4 kW sowie max. 45 Km/h

16 Jahre: Übrige Motorräder der Unterkategorie A1 (Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von höchstens 11 kW.

Wird einem Bewerber beim Umtausch des blauen Führerausweises die Kategorie A1 gutgeschrieben, wird diese FAK mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 Km/h beschränkt.


Erforderliche Kategorie

keine


Nothelferkurs

Ja. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.
Ausgenommen Inhaber der Kategorien B oder B1.


Basistheorieprüfung

ausgenommen Inhaber der Kategorien B oder B1


Verkehrskunde

ausgenommen Inhaber der Kategorie B oder Unterkategorie B1


Praktische Grundschulung (PSG)

12 Stunden; ist nach Absolvierung unbefristet gültig


Gültigkeit Lernfahrausweis

4 Monate, wird nach erfolgreich absolvierter Grundschulung um 12 Monate verlängert

Ausnahme: Inhaber/Inhaberinnen der Führerausweiskategorie B und B1. Die Gültigkeit des Lernfahrausweises endet nach 4 Monaten.


Lernfahrten

Lernfahrausweis notwendig
keine Begleitperson erforderlich
Begleitperson nur als Inhaber der entsprechenden Kategorie erlaubt


Praktische Prüfung

Es sind folgende praktische Prüfungen notwendig:

Manöverprüfung
Praktische Prüfung

Ausgenommen sind Inhaber/Inhaberinnen der Kategorien B und B1. Hier erfolgt der Eintrag der Kategorie A1 nach absolvierter PSG prüfungsfrei.


Gültigkeit Lernfahrausweis

4 Monate, wird nach erfolgreich absolvierter Grundschulung um 12 Monate verlängert

Ausnahme: Inhaber/Inhaberinnen der Führerausweiskategorie B und B1. Die Gültigkeit des Lernfahrausweises endet nach 4 Monaten.