Der Weg zum Führerschein Kategorie A (beschränkt)
Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre Erforderliche Kategorie keine Nothelferkurs Ja. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen. Sehtest Darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate und muss durch eine Schweizer Optikerin/Ärztin oder einem Schweizer Optiker/Arzt ausgefüllt sein. Basistheorieprüfung ausgenommen Inhaber der Kategorie B, B1 oder A1 Verkehrskunde ausgenommen Inhaber der Kategorie B, B1 oder A1 Praktische Grundschulung (PSG) 4 Stunden für Inhaber der Kategorie A1 (Erwerb vor 31.12.2020), ansonsten 12 Stunden. Die PGS ist nach Absolvierung unbefristet gültig. Von der PGS entbunden sind Bewerber, welche nach dem 01.01.2021 die 12 Stunden PGS mit einer anderen Kategorie absolviert haben. Bewerber um den Führerausweis der Kategorie A beschränkt dürfen die praktische Grundschulung nicht mit Fahrzeugen der Unterkategorie A1 absolvieren. Gültigkeit Lernfahrausweis Mit Absolvierung PGS: 4 Monate, wird nach erfolgreich absolvierter Grundschulung um 12 Monate verlängert. Ohne Absolvierung PGS: 12 Monate. Lernfahrten Lernfahrausweis notwendig Praktische Prüfung Es sind folgende praktische Prüfungen notwendig: Voraussetzungen für Erwerb Kategorie A unbeschränkt Für Bewerber, welche die Kategorie A 35 kW vor dem 31.12.2020 erworben haben *: Nach zweijähriger,
beanstandungsfreier ("klaglos" im Sinne von Art. 8 Abs. 6 VZV) Fahrpraxis werden die Beschränkungen
auf Gesuch hin aufgehoben, das heisst prüfungsfreier Erhalt des Führerausweises der Kategorie A
unbeschränkt. * sowie die Ausnahmeregelung: Erwerb des Lernfahrausweises Kategorie A 35 kW vor dem
31.12.2020 und praktische Prüfung bis spätestens am 30.06.2021 bestanden. Anforderungen an das Prüfungsfahrzeug Kategorie A (beschränkt) |
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